Keine Sonderrechte für ausländische Investoren
Nicolas Neuss
Geschichte meiner WeAct-Petition
- Die nachfolgende Petition war vom März 2016 bis Ende 2019(?) auf der Campagnenplattform WeAct von Campact verfügbar.
- Der (jetzt nicht mehr funktionierende) Link war https://weact.campact.de/petitions/keine-sonderrechte-fur-auslandische-investoren.
- Leider hat meine WeAct-Petition innerhalb der obigen Laufzeit nur etwa 400 Unterschriften gekommen.
- Sie wurde meines Wissens von Campact auch nie unterstützt oder beworben.
- Im Februar 2019 hat Campact dann eine thematisch ähnliche eigene Petition mit Namen "Konzernklagen stoppen" erstellt, für welche auch durch eine Rundmail für Unterschriften geworben wurde.
- Die Campact-Petition hat dann über 800.000 Unterschriften erreicht.
- Ende 2019 (?) wurde meine WeAct-Petition von Campact ohne Ankündigung und Benachrichtigung gelöscht.
Der Text meiner Petition "Keine Sonderrechte für ausländische Investoren"
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
sehr geehrter Herr Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel,
wir fordern Sie hiermit auf, keine weiteren Sonderrechte für ausländische Investoren in Freihandelsverträgen zu erlauben und die entsprechenden Sonderrechte in den bereits bestehenden Freihandelsverträgen (nach [1] gibt es bereits 127 davon) zum frühest möglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Sonderrechte für ausländische Investoren sind aus folgendem Grunde problematisch, der in den TTIP-FAQ des BMWI (siehe [1]) wie folgt erwähnt wird:
"Im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren können Staaten nicht dazu verurteilt werden, ihre Gesetze abzuändern. Sie können allerdings zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden."
Das grundlegende Problem besteht nun darin, dass fast jedes wichtige Gesetz, das irgendeinen Missstand beseitigt und/oder irgendeinen Fortschritt bringt (beispielsweise die Abschaffung der Sklaverei, neue Umweltschutzregeln oder neue Erbschaftsregeln) auch dazu führt, dass irgendjemand Verluste erleidet. Ja, der Sinn solcher Gesetze liegt sogar oft genau darin, dass für die Allgemeinheit schädliche Pfründe ohne(!) Entschädigung abgeschafft werden. Ein Investorenschutz, bei dem sogar zukünftige erwartete Gewinne entschädigt werden müssen, macht daher de facto solche Gesetze unmöglich, sofern sie in irgendeiner Weise international operierenden Unternehmen Verluste bereiten.
Ein einfaches Gedankenspiel macht den Irrsinn solcher Sonderrechte sehr klar: Was würden Sie von einem analogen Gesetz halten, welches jedem einzelnen von uns Bürgern für alle zukünftigen, durch Ihre politische Entscheidungen entstehenden Belastungen eine volle finanzielle Entschädigung garantiert? Es ist doch offensichtlich, dass ein solches Gesetz sofort zur vollkommenen Lähmung der Gesetzgebung führen würde. Wollen Sie so etwas wirklich? Und -wenn Sie von dieser Bürgerentschädigung nichts halten-, so stellt sich die Frage: Warum soll ein ausländischer(!) Investor mehr Rechte besitzen als wir deutschen und europäischen Bürger?
Wir fordern daher:
- Lehnen Sie alle Sonderrechte für ausländische Investoren in kommenden Freihandelsverträgen ab. Stimmen Sie insbesondere in den EU-Gremien gegen (Enthaltung reicht nicht!) CETA, TTIP und TISA, sofern deren Endfassungen noch irgendwelche Sonderrechte für ausländische Investoren enthalten sollten.
- Leiten Sie Verhandlungen mit den Vertragspartnern der 127 bereits bestehenden deutschen Freihandelsverträge ein mit dem Ziel, sämtliche den Investorenschutz betreffenden Teile ersatzlos zu streichen. Natürlich wird dies in der Praxis vor allem Sonderrechte deutscher Investoren gegenüber Entwicklungsländern betreffen. Aber auch diese Sonderrechte sind gegenüber den dortigen Bevölkerungen aus den oben genannten Gründen moralisch nicht zu vertreten.
[1] http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/TTIP/faqs.html
Weitere Bemerkungen
- Anfang 2017 habe ich einen Verweis [2] auf die weiterführenden Seiten unter http://www.scipolis.de/Investorenschutz zu meiner WeAct-Petition hinzugefügt.
- Noch im Jahr 2016 wurde die in der Petition zitierte FAQ-Seite des BMWI [1] so geändert, dass man das Zitat nicht mehr in der obigen Form findet.
- Den Inhalt der Originalseite findet man abgespeichert hier.
- Im Augenblick (Stand 26.9.2020) kann man diesen Inhalt auch noch mittels der Wayback machine überprüfen.