Dieser Bericht, von dem ich erst im Juni 2016 erfahren habe, spricht sich als eine von sehr wenigen Stimmen mit aller Klarheit und Nachdruck gegen sämtliche Investorenschutzverträge aus. Hier sind einige Auszüge:
54. [...] The Independent Expert strongly believes that maintaining investor-State dispute settlement is not an option and concludes that it should be abolished as a fundamentally flawed system having adverse human rights impacts and because its operation has upset the international order by debilitating States, encroaching on their regulatory space and aggravating inequality and inequity in the world. [...]
60. States should abolish the investor-State dispute settlement system and replace it with an international investment court, State-to-State settlement before the International Court of Justice or by domestic courts bound by article 14 of the International Covenant on Civil and Political Rights.
61. States should endeavour to modify or terminate existing international investment agreements and refrain from entering international investment agreements with investor-State dispute settlement provisions. Before entering any new international investment agreements, States should ensure that independent ex ante human rights, health and environmental impact assessments are conducted. Provision for ex post assessments should be made.
Leider gibt es meines Wissens keine deutsche Version dieses Berichts. Immerhin bespricht ihn die Schweizer Zeitung Zeit-Fragen hier auf deutsch und hat zudem ein sehr gutes Interview mit Professor de Zayas durchgeführt.
Dieser Gastbeitrag in der Badischen Zeitung ist eine schöne und kenntnisreiche Darstellung, warum Sonderrechte für ausländische Investoren schädlich sind. Auch diesen habe ich erst nach dem Erstellen meiner Petition gefunden.
Dieser Artikel im Tagesspiegel ist eine sehr gute und erschreckende Darstellung des Investorenschutzes, insbesondere mit Bezug auf das bereits in Kraft befindliche nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA.
Ein weiterer informativer Beitrag, der für Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren eintritt.
Ein von der Hans-Böckler-Stiftung geförderter und sehr informativer Bericht zur Problematik von Schiedsgerichten.
Eine sehr gute neuere Analyse, welche das Freihandelsabkommen CETA insbesondere wegen der Sonderrechte für ausländische Investoren als grundgesetzwidrig einschätzt.
Dies ist meines Erachtens eine der besten Analysen von Freihandelsabkommen/Investorenschutz. Es ist insbesondere eine der wenigen Stimmen, die auch das Wohl von Entwicklungs- und Schwellenländer im Blick haben.
Politisches Kabarett vom Besten! Eine humorvolle und sehr zutreffende Darstellung der TTIP-CETA-Problematik einschließlich Investorenschutz. (Leider aus der ZDF-Mediathek verschwunden und nur noch in Youtube verfügbar.)
Diese Referenz enthält wohl alle nur denkbaren Argumente, die FÜR die Freihandelsabkommen CETA, TTIP, TISA und den Investorenschutz sprechen. Meines Erachtens sollte man diese Quelle und somit die Argumente der Gegenseite auch als Freihandels- und/oder Investorenschutz-Gegner kennen.
Auch für meine Petition habe ich diese TTIP-FAQ als Ausgangspunkt gewählt, weil sie erstens eine offizielle Quelle für wichtige Zahlen darstellt (wie zum Beispiel, dass die Bundesrepublik bereits 129 bilaterale Freihandelsverträge abgeschlossen hat), und weil sie zweitens die Grundproblematik der Ungleichbehandlung ausländischer Investoren indirekt zugibt, indem sie schreibt:
Im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren können Staaten nicht dazu verurteilt werden, ihre Gesetze abzuändern. Sie können allerdings zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden.Auf eine Email-Nachfrage meinerseits, die im wesentlichen den Petionstext enthielt, wurde seitens des BMWI überhaupt nicht geantwortet. Eine Antwort (genauer: eine nicht nur ausweichende Antwort) hätte mich allerdings auch sehr gewundert, weil ich nicht sehe, wie man als deutsche Regierung die Besserstellung ausländischer Investoren gegenüber deutschen Investoren und Bürgern rechtfertigen kann.